Wir freuen uns, Ihnen bei Ihrer Immobilienbewertung behilflich zu sein.
Egal zu welchen Zweck Sie eine Immobilienbewertung in Bremen und umzu benötigen: Wir sind Ihr Ansprechpartner.
Unsere Tätigkeitsbereiche

Lorenz W. (Google Rezension)
FAQ
Wir sind ein in Bremen ansässiges Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Wir legen Wert darauf, dass wir uns dort, wo wir Gutachten erstatten auch auskennen. Darum – und aus ökologischen Gründen – beschränken wir uns in der Regel darauf, Gutachten in Bremen und der näheren Umgebung zu erstatten.
Ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen ist mit einer Gratisbewertung im Internet nicht vergleichbar. Gratisbewertungen im Internet basieren üblicherweise aus Vergleichsdatenbanken, deren Datengrundlage nicht hinreichend bekannt ist. Solche Bewertungen werden erstellt, ohne Einblick in die für die Wertfindung erforderlichen maßgebliche Unterlagen zu nehmen und das Bewertungsobjekt auch persönlich vor Ort in Augenschein zu nehmen.
Gratisbewertungen können eine hilfreiche Orientierung geben. Einen verlässlichen Immobilienwert vermögen sie jedoch nicht auszuweisen.
Ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen ist mit einer Bewertung eines Immobilienmaklers nicht vergleichbar. Der Immobilienmakler hat ein Eigeninteresse an der Immobilienbewertung. Er bieten Ihnen diesen Service selbstverständlich nicht selbstlos an, sondern nutzt die Immobilienbewertung zur Akquisition von Vermarktungsaufträgen. Sicher ist dagegen nichts einzuwenden. Ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen kann und will der Makler in der Regel nicht ersetzen.
Die im Gesetz normierten Wertermittlungsverfahren sind das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Welches dieser Verfahren zur Anwendung kommt, ist vorrangig abhängig davon, um was für eine Immobilie es sich handelt, für die eine Immobilienbewertung erstellt werden soll und für welches Wertermittlungsverfahren eine geeignete Datenbasis vorhanden ist.
Ein Immobiliengutachten ist ein schriftliches Dokument, das von einem Sachverständigen erstellt wird, um den aktuellen Marktwert und Zustand einer Immobilie zu bewerten. Es kann für verschiedene Zwecke erstellt werden, wie zum Beispiel für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, für die Finanzierung oder für rechtliche Zwecke.
Ein Immobiliengutachten enthält eine genaue Beschreibung der Immobilie, einschließlich Größe, Baujahr, Zustand, Lage und Umgebung.
Insgesamt ist das Ziel eines Immobiliengutachtens, eine objektive und umfassende Bewertung der Immobilie zu erstellen.
- Verkehrswertgutachten: Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie (Marktwert) gemäß §194 BauGB. Erforderlich für gerichtliche Auseinandersetzungen (beispielsweise Auseinandersetzung der Eigentümergemeinschaft, Erbschaftsangelegenheiten) oder zur Vorlage bei Behörden (beispielsweise dem Finanzamt zum Nachweis des Wertes einer Immobilie bei Erbschaft oder Schenkung).
- Beleihungswertgutachten: Ermittlung des Beleihungswerts einer Immobilie, der als Basis für die Kreditvergabe dient.
- Mietwertgutachten: Ermittlung des Mietwerts einer Immobilie, der als Grundlage für die Bestimmung der Miete dient. Solche Gutachten können erforderlich sein zur Durchsetzung von Mieterhöhungsbegehren.
- Kurzgutachten: Immer dann, wenn ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB nicht zwingend erforderlich ist, kann oft der Umfang des Gutachtens reduziert werden, um die Kosten geringer zu halten. Wichtig ist zu wissen, dass es für Kurzgutachten im Grunde keine Regeln gibt, an die sich der Sachverständige halten muss. Klären Sie vorab, welche Umfang das Gutachten haben soll.