Wir freuen uns, Ihnen bei Ihrer Immobilienbewertung behilflich zu sein.​

Egal zu welchen Zweck Sie eine Immobilienbewertung in Bremen und umzu benötigen: Wir sind Ihr Ansprechpartner.

Unsere Tätigkeitsbereiche

Wohnimmobilien

Wir bewerten Wohnimmobilien aller Art.

Gewerbeimmobilien

Wir bewerten nahezu sämtliche Gewerbeimmobilien.

Anlageimmobilien

Wir bewerten gern Ihre Anlageimmobilie.

Sie wünschen eine Vorabberatung?​

Wir stehen Ihnen gern vorab kostenlos und unverbindlich für eine telefonische Beratung zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen, wenn die Fragen zur Immobilienbewertung oder zu unseren Dienstleistungen haben.

neutral, gewissenhaft, weisungsfrei

Diesen Grundsätzen bleiben wir uns in unserer Arbeit stets verbunden.

Sven Vogt, Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

was unsere Kunden über uns sagen…

“ Ich kann Herrn Vogt als Gutachter wärmstens empfehlen. Das Gutachten war umfangreich, nachvollziehbar und hat seinen Zweck voll und ganz erfüllt. Wir werden uns bei der nächsten Gelegenheit sicher wieder an Herrn Vogt wenden. ”

Lorenz W. (Google Rezension)

Ihr Sachverständiger für Immobilienbewertung in Bremen

Sven Vogt, Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten, Schäden an Gebäuden sowie Beleihungswertermittlung

Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) DIN EN ISO/IEC 17024 Zert.-Nr. DIA-IB-616

FAQ

Immobilienbewertung in Bremen und umzu

Wir sind ein in Bremen ansässiges Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Wir legen Wert darauf, dass wir uns dort, wo wir Gutachten erstatten auch auskennen. Darum – und aus ökologischen Gründen – beschränken wir uns in der Regel darauf, Gutachten in Bremen und der näheren Umgebung zu erstatten.

Was unterscheidet die Immobilienbewertung eines Sachverständigen von einer Gratisbewertung im Internet?

Ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen ist mit einer Gratisbewertung im Internet nicht vergleichbar. Gratisbewertungen im Internet basieren üblicherweise aus Vergleichsdatenbanken, deren Datengrundlage nicht hinreichend bekannt ist. Solche Bewertungen werden erstellt, ohne Einblick in die für die Wertfindung erforderlichen maßgebliche Unterlagen zu nehmen und das Bewertungsobjekt auch persönlich vor Ort in Augenschein zu nehmen.

Gratisbewertungen können eine hilfreiche Orientierung geben. Einen verlässlichen Immobilienwert vermögen sie jedoch nicht auszuweisen.

Was unterscheidet die Immobilienbewertung eines Sachverständigen von der Bewertung eines Immobilienmaklers?

Ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen ist mit einer Bewertung eines Immobilienmaklers nicht vergleichbar. Der Immobilienmakler hat ein Eigeninteresse an der Immobilienbewertung. Er bieten Ihnen diesen Service selbstverständlich nicht selbstlos an, sondern nutzt die Immobilienbewertung zur Akquisition von Vermarktungsaufträgen. Sicher ist dagegen nichts einzuwenden. Ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen kann und will der Makler in der Regel nicht ersetzen.

Welches sind die üblichen Verfahren bei der Immobilienbewertung?

Die im Gesetz normierten Wertermittlungsverfahren sind das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Welches dieser Verfahren zur Anwendung kommt, ist vorrangig abhängig davon, um was für eine Immobilie es sich handelt, für die eine Immobilienbewertung erstellt werden soll und für welches Wertermittlungsverfahren eine geeignete Datenbasis vorhanden ist.

Was beinhaltet eine Immobilienbewertung?

Ein Immobiliengutachten ist ein schriftliches Dokument, das von einem Sachverständigen erstellt wird, um den aktuellen Marktwert und Zustand einer Immobilie zu bewerten. Es kann für verschiedene Zwecke erstellt werden, wie zum Beispiel für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, für die Finanzierung oder für rechtliche Zwecke.

Ein Immobiliengutachten enthält eine genaue Beschreibung der Immobilie, einschließlich Größe, Baujahr, Zustand, Lage und Umgebung.

Insgesamt ist das Ziel eines Immobiliengutachtens, eine objektive und umfassende Bewertung der Immobilie zu erstellen.

Welche Arten von Immobilienbewertungen gibt es?
  1. Verkehrswertgutachten: Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie (Marktwert) gemäß §194 BauGB. Erforderlich für gerichtliche Auseinandersetzungen (beispielsweise Auseinandersetzung der Eigentümergemeinschaft, Erbschaftsangelegenheiten) oder zur Vorlage bei Behörden (beispielsweise dem Finanzamt zum Nachweis des Wertes einer Immobilie bei Erbschaft oder Schenkung).
  2. Beleihungswertgutachten: Ermittlung des Beleihungswerts einer Immobilie, der als Basis für die Kreditvergabe dient.
  3. Mietwertgutachten: Ermittlung des Mietwerts einer Immobilie, der als Grundlage für die Bestimmung der Miete dient. Solche Gutachten können erforderlich sein zur Durchsetzung von Mieterhöhungsbegehren.
  4. Kurzgutachten: Immer dann, wenn ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB nicht zwingend erforderlich ist, kann oft der Umfang des Gutachtens reduziert werden, um die Kosten geringer zu halten. Wichtig ist zu wissen, dass es für Kurzgutachten im Grunde keine Regeln gibt, an die sich der Sachverständige halten muss. Klären Sie vorab, welche Umfang das Gutachten haben soll.